Herzlich Willkommen
auf unserer Homepage!
NEWS...NEWS .... NEWS...
Stand: 20.01.2021 15:50 Uhr
Liebe Eltern!
Uns gehen gefühlt die Worte aus, um zu formulieren wie sehr wir uns
eine normale Kindergarten-Zeit mit Ihren Kindern wünschen.
Bitte sprechen Sie uns telefonisch an, wenn Sie Fragen oder Anliegen haben,
zu denen wir irgendwie irgendwie hilfreich beitragen können.
Liebe Grüße, das gesamte Kindergarten-Team
386. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Allgemeine Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Verlängerung des derzeit geltenden Lockdown bis zum 14. Februar 2021
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der
Bundeskanzlerin am 19. Januar 2021 beschlossen, den derzeit geltenden
Lockdown bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Die Bayerische Staatsregierung hat daher
heute vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags beschlossen,
dass in Bayern die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
getroffenen Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen
und der Kindertagespflegestellen bis 14. Februar 2021 fortbestehen.
Sollten sich durch die Beteiligung des Landtags noch Änderungen ergeben,
werden wir Sie hierüber gesondert informieren. Die seit dem 16. Dezember 2020
geltenden Regelungen zur Notbetreuung (vgl. auch den 379. Kita-Newsletter
sowie den 383. Kita-Newsletter) finden weiter Anwendung.
Wir möchten die Kindertageseinrichtungen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bitten,
uns die Daten zur Auslastung der Notbetreuung über das KiBiG.web stets zeitnah
(möglichst noch am selben Abend) zurückzumelden. Wir bitten ausdrücklich darum,
bei der Kinderzahl nicht im Voraus eine „0“ anzugeben, bzw. diese nur einzutragen,
wenn tatsächlich am betreffenden Tag keine Notbetreuung stattgefunden hat.
Aus den uns ermittelten Daten ermitteln wir die Inanspruchnahme der Notbetreuung,
diese würden andernfalls verfälscht. Wir sind darauf angewiesen, auf belastbare Daten zur
Notbetreuung zurückgreifen zu können. Diese Daten sind mit Grundlage für politische Entscheidungen
und maßgebend für die Einschätzung, ob Handlungsbedarf besteht.
Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
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Stand: Freitag, 15.01.2021 9:30 Uhr
Pressemitteilungen vom 12.01.2021
Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld
Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage
Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage.
Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind,
die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde.
Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage.
Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.
Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen.
Der Bund leistet zur Kompensation dieser Ausgaben zum 1.4.2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss zur Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 300 Millionen Euro. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt davon ab, wie viele Eltern Kinderkrankengeld beantragen.
Der Ausgleich darüber hinausgehender Aufwendungen erfolgt daher über eine Spitzabrechnung zum 1.7.2022.
Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig
an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne
finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern. Dafür wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld verlängert.
Und es soll auch dann ausgezahlt werden, wenn Schulen und KiTas
aus Infektionsschutzgründen geschlossen bleiben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben
und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt,
die das Kind betreuen kann.
Wie muss der Anspruch nachgewiesen werden?
Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt
nachwiesen werden. Dafür wird die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausgefüllt.
Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung
der jeweiligen Einrichtung.
Darf der komplette Anspruch für Schul-/Kitaschließungen verwendet werden?
Ja. Die 20 bzw. 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung,
weil die Schule oder Kita geschlossen bzw. die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
Muss die Schule bzw. Kita komplett geschlossen sein?
Nein, auch wenn die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben, der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde
oder nur die Klasse oder Gruppe nicht in die Schule bzw. Kita gehen kann, haben Eltern Anspruch.
Besteht der Anspruch parallel zum Anspruch auf Lohnersatzleistungen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes?
Nein, wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beansprucht, ruht in dieser Zeit für beide Elternteile der
Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes.
Die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wurde
heute vom Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Bundestag soll in Kürze innerhalb eines laufenden
Gesetzgebungsverfahrens darüber beraten und entscheiden.
Grüße, Tanja Hobmaier und Team
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Stand: Freitag 08.01.2021 12:55 Uhr
Ab Montag, 11. Januar 2021 fassen wir wie folgt die Kinder zusammen:
Delfine sind in der eigenen Gruppe und
Bären- und Krokodilkinder sind zusammen im Krokodilzimmer.
Es sind immer einzelne Bezugspersonen für die Kinder präsent.
Die Infektionsketten bleiben dokumentiert und können nachverfolgt werden.
Ein Mittagessen kann bis Mittwoch der Vor-Woche bestellt werden.
Aktuell sind alle Kinder mit Mittagessen versorgt.
Haben Sie Fragen sprechen Sie uns bitte an...
Schönes Wochenende für Alle
und vielleicht noch viel Spaß mit den Kindern im Schnee ***
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Stand: Donnerstag, 07.01.2021 10:30 Uhr
383. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung
ab dem 11. Januar 2021
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen,
den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern.
Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten,
wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021,
noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie
hierüber gesondert informieren.
Durch Ihre zahlreichen Eintragungen in das KiBiG.web zur Auslastung der Notbetreuung
konnten wir feststellen,dass die Eltern vor Weihnachten sehr verantwortungsvoll mit
der Notbetreuungumgegangen sind. Lediglich 8,5 Prozent der Kinder haben die
Notbetreuung beispielsweise am 18. Dezember 2020 besucht.
Ihre Eintragungen in das KiBiG.web helfen uns sehr dabei, die aktuelle Lage in den Kindertages-
einrichtungen vor Ort einschätzen und bei Bedarf nachsteuern zu können. Wir möchten Sie
daher bitten, die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. So können wir zusätzliche Maßnahmen
ergreifen, sollte dies notwendig werden.
Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021
weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten
Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich
weiterhin untersagt.
Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten
Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können,
- insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls
- von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung
- nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur
dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld
nicht sichergestellt werden kann.
Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum,
die Infektionszahlen nichtweiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels
kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher.
Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft,
sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen möchten wir bitten,
keine Nachweisevon den Eltern einzufordern, dass beispielsweise kein Urlaub
gewährt wird.
Mit dem hier verlinkten Formular können Sie sich jedoch von den Eltern
schriftlich bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise
sichergestelltwerden kann. Eine solche Bestätigung ist jedoch nicht
zwingend notwendig.
Der Rahmenhygieneplan gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unverändert fort.
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte
ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen
des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt
lebenden Person gestattet sind.
Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige
Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich
organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus
höchstens zwei Hausständen umfasst.
Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Wir hoffen dieser Newsletter trägt dazu bei, dass Sie sich als Eltern aktuell
zur Situation ausreichend informieren können.
Wir haben nun den Betrieb reduziert auf eine Kindergruppe im Gruppenraum
der Krokodile. Dies wird wohl auch nächste Woche so sein.
Für die Kinder konnte heute ein Mittagessen für nächste Woche bestellt
werden. Kurzfristige Anmeldungen, bedeutet evtl. das Sie eine 2 Brotzeit
für Ihr Kind mitgeben müssen.
Mit liebem Gruß, Tanja Hobmaier und Team
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Stand: Dienstag, 14.12.2020 12:00 Uhr
Liebe Eltern!
Vielen Dank für die unkomplizierte Vorgehensweise bei der Abfrage zur Notbetreuung.
Aktuell sind max. 10 Kinder für die restliche Woche angemeldet und werden in einer Gruppe,
bei den Krokodilen zusammen gefasst. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind.
Die Gruppe wird als feste Gruppe weitergeführt. Infektionsketten bleiben nachvollziehbar.
Kommt es in der Zeit von 21.12. 20 und Anfang Januar
zu einer Covid-19 Erkrankung Ihres KIndes,
informieren Sie uns doch bitte unter ,
da die Inkubationszeit bis zu 10-14 Tage dauern kann.
Und jetzt noch von uns als Gruß an Sie:
Ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns:
Ein Virus brachte ungeahnte Einschränkungen.
Wir haben uns von Kindern und Mitarbeitern verabschiedet,
die neuen Ideen und Konzepten folgten.
Neue Mitarbeiter konnten wir willkommen heißen.
Ein Herbst mit vielen süßen Äpfeln bescherte uns reiche Ernte.
Und ist nun als leckerer Punsch für Sie ein süßes Geschenk.
An dieser Stelle möchte ich den engagierten MitarbeiterInnen
und Ihnen als Eltern für jede helfende Hand,
konstruktive Kritik und Aufmerksamkeiten im Alltag
mein herzliches Dankeschön aussprechen.
Wenn aus dem Ich und Du- ein Wir wird,
gehegt und gepflegt wird, dann gelingt es uns den Kindern
angenehme und interessante Tage zu gestalten,
die zu schönen Erinnerungen werden!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien:
fröhliche Tage im Kreis der Liebsten!
Stunden der Erholung, damit wir frisch, munter und
wohlauf im Januar wieder starten können.
Gesegnete Weihnachten und
einen gesunden Start ins Jahr 2021!
❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️
Stand: 14.12.2020 19:58 Uhr
Liebe Eltern!
Ab Mittwoch 16.12.2020 ist unser Kindergarten offiziell geschlossen!
Es sollen alle Kontakte auf das Minimum reduziert werden.
Wir bieten eine Notbetreuung an, wenn Sie ...
- keine Betreuung für Ihr Kind/er selbst organisieren können,
z.B. keinen Urlaubsanspruch mehr bei Erwerbstätigkeit
- keine weitere erwachsene Person haben, die die Betreuung übernehmen kann
- Ihr Kind erhöhten Förderbedarf/ Integrativplatz hat und daher einer intensivere Betreuung braucht.
Dies sind Beispiele und sollen der Orientierung dienen.
Sie erhalten aktuell im Kindergarten einen Anmeldebogen zur Notbetreuung.
Bitte füllen Sie diesen gleich bei Erhalt aus und geben Sie ihn wieder ab,
damit wir den Personaleinsatz planen können.
Wir hoffen, dass Sie und wir weiterhin kurzfristig
sinnvolle Lösungen organisieren können.
Vielen Dank dafür!!! Grüße, Tanja Hobmaier und Team
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Stand: 13.12.2020 13:00 Uhr
Leider liegen uns keine detaillierten Angaben zur Umsetzung vor.
Auch nicht zum Thema Notbetreuung ab Mittwoch.
Bitte geben Sie uns Zeit, diese Informationen einzuholen.
Und beraten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber. Danke.
Wir informieren Sie weiterhin zeitnah über die Homepage
oder durch den Elternbeirat per WhatsApp.
Sind Sie noch nicht im Verteiler des Elternbeirats?
Bitte sprechen Sie diesen bitte selbständig an.
Nichtsdestotrotz wünschen wir einen
angenehmen 3. Advent im Kreise der Familie
✨🎄✨🎄✨🎄✨🎄✨🎄✨
❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️❄️
Stand: 10.12.2020 10:10 Uhr
377. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Einladung zum 4. interaktiven Live-Web-Coaching für Familien auf familienland.bayern.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mütter, liebe Väter,
„Team trotz Trennung“ ist das Thema des 4. Web-Coachings vor der Weihnachtspause.
Wieder liegt der Fokus auf den Fragen der Eltern: Unsere Familien-Expertin im Studio gibt konkrete Tipps
für Eltern rund um das Thema „getrennt gemeinsam erziehen“.
Begleitet wird der Live-Stream von einem Live-Chat, in dem Eltern ihre Fragen direkt einbringen können
und Tipps sowie Anregungen von einem ausgewiesenen Expertinnen-Team erhalten.
Wie kann es gelingen, das Wohl der Kinder im Blick zu behalten, obwohl man selbst emotional stark
gefordert ist? Was tun, wenn Eltern unterschiedliche Vorstellungen in Erziehungsfragen haben?
Antworten auf diese wichtigen Fragen erhalten Sie
am Donnerstag, den 17.12.2020, um 20:30 Uhr
im Live-Stream auf familienland.bayern.de
zum Thema „Team trotz Trennung! Kinder im Blick: Wenn getrennte Eltern gemeinsam erziehen“.
Zu Gast im Studio ist Frau Prof. Dr. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut (DJI),
eine führende Expertin zu Familienforschung und Familienpolitik.
Weder Voranmeldung noch Registrierung sind für die Teilnahme erforderlich.
Also gerne einfach unkompliziert und kostenfrei reinschauen und mitchatten auf familienland.bayern.de!
Auch bei Terminkollision am Live-Termin kein Problem: Sollte es terminlich nicht möglich sein, l
ive dabei zu sein, können die Coachings auch im Nachgang auf dem Familieninfo-Portal www.familienland.bayern.de
als Video abgerufen werden. Ebenso werden dort die häufig gestellten Elternfragen und Antworten der Experten eingestellt.
Weitersagen ist ausdrücklich erwünscht! Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Verteiler
nutzen und die Einladung weiterleiten, damit möglichst viele Eltern mit dem Web-Coaching erreicht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Referat IV 1 – Grundsatzfragen Familien
Tel.: 089 1261-1306
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Stand: 23.11.2020 12:00 Uhr
TAG der offenen TÜR in unserem Kindergarten
Kommen, schauen, informieren …
für alle interessierten Familien
Montag, 25. Januar 2020 von 16 Uhr – 17 Uhr
Anmeldewoche in unserem Kindergarten:
Montag, 22.02. bis Donnerstag 25.02.2020
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
In der Hoffnung, dass er stattfinden kann.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind und bringen mit:
U-Vorsorge-Heft
Impfpass
und 5.- € Anmeldegebühr
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Stand: 19.11.2020
Zur allgemeinen Information:
Einsatz von Mitarbeiter:
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen
(wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber)
ist eine Tätigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kindertagesbetreuung
erst möglich,wenn mindestens 48 Stunden (ab Auftreten der Symptome)
kein Fieber entwickelt wurde.
Bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Antigen-Test)
ist auch eine vorzeitige Tätigkeit wieder möglich.
Kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagesbetreuung in reduziertem
Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und
Geruchssinns, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen,
Erbrechen oder Durchfall müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit in der Einrichtung erst wiederaufnehmen,
wenn die Mitarbeiterinnen oder die Mitarbeiter in der Kindertagesbetreuung bei gutem
Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei
(bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind.
Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen.
Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2
(PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich.
Die Entscheidung über die Durchführung eines Tests wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
Aktuell haben wir wenig Personalausfall. Auch nicht wegen Erkältungssymptomen.
Daher verläuft der Einsatz in den Gruppen in festen Gruppen reibungslos.
Daran möchten wir festhalten. Bitte lassen Sie auch weiterhin Aufmerksamkeit
walten und lassen erkältete Kinder wenn möglich zuhause.
Somit können sich auch Mitarbeiter nicht im Haus anstecken
und es bleibt bei geringem Persobnalausfall
zum Wohle der Kinder in der jeweiligen Gruppe!
Haben Sie als Eltern Fragen...
oder konkreten individuellen Unterstützungsbedarf?!
Dann melden Sie sich doch bitte bei uns ...
dem Elternbeirat...
bei Frau Bürger als Geschäftsleitung...
der Erziehungsberatungsstelle Landshut
oder auch dem Kreisjugendamt für finanzielle Hilfen
oder Unterstützung in der Betreuung des Kindes.
Liebe Grüße!!!
Tanja Hobmaier und Team
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Informationen für Sie als Eltern: Stand 12.11.2020 9:55 Uhr
11. November 2020
374. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Aktualisierung des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs)
Aussetzung des Drei-Stufen-Plans
Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertagesseinrichtungen/HPTs grundsätzlich offenbleiben. Der Drei-Stufen-Plan, der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird daher bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.
Ab dem 12. November 2020 gilt daher: In allen Kindertageseinrichtungen/HPTs findet der Regelbetrieb unter Beachtung des aktualisierten Rahmen-Hygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage statt. Regelbetrieb bedeutet: Die regulären Öffnungszeiten werden eingehalten, das Angebot erfolgt entsprechend dem Betreuungsvertrag bzw. den Buchungen.
Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung werden im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen mit Bezug zur Einrichtung vorliegt.
Den aktualisierten Rahmen-Hygieneplan finden Sie in Kürze unter folgendem Link:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
Wesentliche Änderungen im aktualisierten Rahmenhygieneplan
Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in Kitas/HPTs
Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder Antigentest) oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit vorliegt.
Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen.
Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) auch weiterhin ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder ärztliches Attest möglich.
In Übereinstimmung mit den Schulen können Schulkinder der Grundschulen bzw. der Grundschulstufen bei leichten Symptomen sowohl die Schule als auch den Hort und die HPT weiterhin besuchen. Für ältere Kinder ab Jahrgangsstufe 5 ist der Besuch von Schule und Hort bzw. HPT auch bei leichten Symptomen erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt. Selbiges gilt für Erkrankungen mit schwerer Symptomatik (Fieber, starker Husten etc.): Eine Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung ist nach 24-stündiger Symptomfreiheit (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) erst möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt.
Personaleinsatz in der Kindertagesbetreuung/HPT-Betreuung
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber) ist eine Tätigkeit von Mitarbeiter/innen in der Kindertagesbetreuung erst möglich, wenn mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ein ärztliches Attest vorliegt.
Kranke Mitarbeiter/innen in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot etc. müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht eingesetzt werden. Sie dürfen ihre Tätigkeit in der Einrichtung erst wieder aufnehmen, wenn die Mitarbeiter/innen mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlicher Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Zusätzlich ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 oder eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Externe Personen (Eltern, Pädagogische Qualitätsberater/innen/Fachberater/innen etc.)
in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Das Personal und die Trägervertreter/innen haben die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu beachten, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte vorschreibt. Auch am Arbeitsplatz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Dies dürfte während der Betreuungszeiten regelmäßig der Fall sein.
Kinder in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Für Schulkinder in den Horten und den HPTs ab Schulalter ist aus Infektionsschutzgründen ein Gleichklang mit den Regelungen für die Schulen erforderlich. Demnach gilt für Schulkinder auf dem Hort- und HPT-Gelände grundsätzlich eine Maskenpflicht. Schüler/innen kann in Ausnahmefällen gestattet werden, die Mund-Nasen-Bedeckung in den Mehrzweck- und Therapieräumen sowie in den Außenbereichen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Kindern gesorgt ist. Es soll ausdrücklich für Tragepausen (sowohl für die Kinder als auch der Beschäftigten) gesorgt werden.
Gruppenbildung
Die Kinder müssen in festen Gruppen betreut und gefördert werden. Das Bilden fester Gruppen mit zugeordnetem Personal hält die Anzahl der Kontaktpersonen im Infektionsfall gering und Infektionsketten bleiben nachvollziehbar. Die Gruppengröße ist abhängig von der personellen und räumlichen Ausstattung. Um die regulären Öffnungszeiten aufrechtzuerhalten, kann Personal gruppenübergreifend tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Mit liebem Gruß, Tanja Hobmaier und Team
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Stand: 01. November 2020 16:45 Uhr
Allgemeine Infos für Sie als Eltern:
1.Der Martinsumzug entfällt dieses Jahr komplett.
Die Kinder feiern am Mittwoch, 11.11.2020
gruppenintern mit den Kollegen. Wir bitten um Verständnis.
2.Wir dürfen aktuell nicht die Gruppen für den Ferienkindergarten zusammenlegen.
Dies bedeutet einen enormen Mehraufwand im Personaleinsatz.
Es arbeiten daher Kollegen, die normalerweise nur vormittags da, extra ganze Tage.
Insgesamt entstehen für alle Mitarbeiter seit den festen Gruppen
Überstunden, um dem Regelwerk gerecht zu werden. Dies reduziert mögliche Infektionsketten.
Wir bitten Sie daher: Im Ferienkindergarten und wenn möglich darüber hinaus,
die Kinder bis spätestens 15:00 Uhr abzuholen!
Jede mehrgeleistete Stunde einer Kollegin muss irgendwann abgebaut werde
und die Person fehlt in der Betreuung Ihres Kindes in der Gruppe. Vielen Dank!
Wir möchten so eine Reduzierung der Öffnungszeit verhindern.
3.Grundsätzlich gilt: Einhalten von Mindestabstand zu anderen Erwachsenen und Kindern!
Mundschutz und Handdesinfektion beim Betreten der Eltern und
Händewaschen der Kinder vor der Übergabe an die Kollegen.
Kein Betreten der Gruppenräume.
Kinder müssen 48 Stunden symptomfrei sein, um den Kindergarten zu besuchen.
Bei der Kombination FIEBER mit Erkältung und/ oder Magen-Darm- Erkrankungen
verlangen wir einen negativen COVID-19- Test!
Wir wünschen uns für die gesamte Kindergarten-Gemeinschaft:
Wohlauf zu bleiben, Ruhe zu bewahren und Besonnenheit,
Rücksichtnahme auf vielerlei unterschiedliche Bedürfnisse
und praktikable Lösungen bei Problemen im Miteinander.
Bitte schauen Sie regelmäßig auf die Homepage des Kindergartens!
Es folgt ein Schreiben des Elternbeirats:
Liebe Eltern des Kindergarten St. Michael,
aufgrund der derzeitigen Corona-Lage gestattet das Gesundheitsamt
keine Durchführung des Ferienkindergartens in gewohnter Art und Weise.
Konkret bedeutet dies, dass die Kinder, die aus allen drei Gruppen zum Ferienkindergarten
angemeldet sind, nicht in eine Gruppe zusammengefasst werden können.
Um ein Infektionsrisiko auch nach den Herbstferien so gering wie möglich zu halten,
wurde in enger Abstimmung mit Kindergartenleitung und Kirchenverwaltung,
folgende Variante für den Ferienkindergarten beschlossen:
alle Kinder bleiben in ihrer gewohnten Gruppe,
mit den ihnen bekannten und vertrauten Bezugspersonen.
Dies hat zur Folge, dass jede der drei Gruppen, aus Gründen der Aufsichtspflicht,
permanent mit mindestens zwei Erzieherinnen, Mitarbeiterinnen besetzt sein muss.
Um den Ferienkindergarten in dieser Weise durchzuführen,
bauen die Mitarbeiter ein hohes Maß an Überstunden auf, es müssen auf Kurz
oder Lang Fortbildungsveranstaltungen abgesagt werden und Urlaubsansprüche
können nicht gewährt werden – dieser unermüdliche Einsatz,
zum Wohle unserer Kinder, ist nicht selbstverständlich!
Eine Alternative wäre es, den Kindergarten gesamt als eine große Gruppe zu sehen,
was im Falle einer Corona-Infektion die sofortige Schließung der gesamten Einrichtung
bedeuten würde uns uns Familien wiederholt vor große organisatorische Hürden stellen würde.
Wir, als Elternbeirat, wenden uns deswegen mit einer Bitte an Sie:
wenn es Ihnen organisatorisch irgendwie möglich ist, bitten wir Sie,
Ihr Kind während dem Ferienkindergarten bis spätestens 15 Uhr abzuholen.
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Gelingen dieser besonderen Woche
und es können zumindest teilweise Personalressourcen eingespart werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, in dieser ungewissen Zeit!
Sie können sich mit Fragen oder sonstigen Anliegen gerne jederzeit an uns wenden,
viele Grüße vom Elternbeirat!
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Stand: 28.10.2020 15:30 Uhr
Liebe Eltern!
Bitte verfolgen Sie wie wir aufmerksam die aktuelle Entwicklung der Maßnahmen
und Entscheidungen der Regierung bezüglich dem Betrieb in Kindertagesstätten.
Ich kann an dieser Stelle bereits aussprechen, das der kleine St. Martins-Umzug
mit den Kindern am 09.11.2020 ausfallen muss!
Wir werden natürlich die Legende mit den Kindern erarbeiten und Teilen auch
mit den Kindern gruppenintern ein Gebäck, um ein bißchen die Botschaft zu vertiefen.
Weitere Infos folgen in Kürze...
Wir sind eng mit den Trägervertretern und dem Elternbeirat verknüpft,
um Informationen auszutauschen
und danken für die gute Zusammenarbeit!
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Stand: Donnerstag, 22.10.2020 09:05 Uhr
Liebe Eltern!
Bis dato hatten wir keinen aktiven Corona-Fall in der Einrichtung und
Familien oder Mitarbeiter waren auch nicht als direkte Kontaktpersonen in Quarantäne.
Wir haben im Haus in allen 3 Gruppenzimmern jeweils eine Lüftungsanlage,
ebenso im Turnraum. Wir Lüften zusätzlich und nehmen sowohl die Handhygiene ernst.
Wir tragen teilweise eine anerkannte Smile by Ego- Maske,
damit die Kinder unsere Mimik lesen und somit Kommunikation
trotz Mund-Nasen-Schutz gut funktioniert.
Wir möchten solange wie möglich den Betrieb im Haus aufrechterhalten.
Wir hören Ihre zunehmenden Bedenken, rund um möglich zukünftige Maßnahmen oder
Sorgen in der Umsetzung der Betreuung bei Krankheit des Kindes.
Bitte besprechen Sie sich auch dazu mit Ihrem Arbeitgeber. Eventuell können Ihnen
weitereTage der Dienstbefreiung, wegen besonderer Umständen
Homeoffive-Konzepte angeboten werden.
Sie haben jeweils als Elternteil, das Anrecht 10 Tage bei Erkrankung des Kindes Ihr Kind
selbst zu betreuen. In Summe somit je Kind also 20/ 30 Tage im Jahr. Und Coronabedingt aufgestockt : 15 Tage
Bei Alleinerziehenden Eltern direkt diese 20/ 30 Tage.
Ich bekomme immer wieder mit, wie gut Sie sich als Eltern untereinander vernetzen.
Sinnvoll ist es, offen über Sorgen und Nöte zu sprechen.
Manch eine helfende Hand ist dann plötzlich da.
Wir bleiben zuversichtlich und freuen uns sehr,
wenn alle wohlauf und gesund sind und bleiben :-)
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Stand: Mittwoch 21.10.2020 14:16 Uhr
Auszug aus einer Email vom Kreisjugendamt Landshut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf vielfachen Wunsch wurde nochmals die Fragestellung mit dem Gesundheitsamt im
Umgang mit Kindern, welche unter leichten Krankheitssymptomen wie leichter Schnupfen
und/ oder gelegentliches Husten ohne Fieber leiden, geklärt.
Das Gesundheitsamt verweist auf den Corona-Rahmenhygieneplan, dass es ist möglich ist,
Kinder ausschließlich unter Vorlage eines negativen PCR-Test bei diesen Symptomen
aufzunehmen. Ein allgemeines Attest ist nicht ausreichend.
Es ist seitens der Einrichtung/ päd. Personals allerdings dann darauf zu achten,
dass die Symptome sich nicht verschlechtern.
Bei Verschlechterung der Symptomatik dürfen die Kinder die Einrichtung nicht besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Köninger
- Kindertagesbetreuung -
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Stand: Montag, 19.10.2020 um 14:20 Uhr
Auszug aus einer Email vom Kreisjugendamt Landshut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesundheitsamt Landshut hat folgende Regelungen getroffen:
Für Kindertagesstätten und Schulen gilt im gesamten Landkreis die Stufe 3 ("Rot")
des Rahmenhygieneplans.
Im Kita-Bereich müssen feste Gruppen gebildet werden, offene
Konzepte sind derzeit nicht möglich. Das Betreuungspersonal muss eine
Gesichtsbedeckung tragen.
In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler nun
auch ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.
Sollte der Schwellenwert über 7 Tage anhaltend über 50 bleiben,
werden ggf. weitere Maßnahmen ergriffen.
Wir bitten zu beachten, dass keine kranken Kinder in der KiTa betreut werden können.
Nach Erkrankung können die Kinder bei gutem Allgemeinzustand und mind. 48 stündiger
Dauer nach Abklingen der Symptome und Fieberfreiheit wieder zum Besuch der KiTa ohne
Attest aufgenommen werden.
Mit liebem Gruß, Tanja Hobmaier und Team
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Stand: Sonntag, 18.10.2020 16:13 Uhr
Es liegt trotz Stufe rot noch keine Anweisung
zu Notbetreuung in der Kinderbetreuung vor.
Somit hoffen wir auf Betrieb wie am Freitag.
Feste Gruppen- Personal trägt Mund-Nasen-Schutz!
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Stand: Sonntag, 18.10.2020 14:25 Uhr
Liebe Eltern!
Sollten wir, laut den aktuellen Werten in die nächste rote Phase rutschen,
wird das Landratsamt uns entsprechend informieren
und die notwendige Umsetzung anweisen. An diese müssten wir uns halten.
Eine offizielle Meldung liegt noch nicht vor.
Was heißt das bezüglich Kinderbetreuung?!
In der roten Phase gilt die Notbetreuung.
Dies ist wieder mit kleinen, festen Gruppen und
mit Berücksichtigung der Systemrelevanz im Beruf der Eltern.
Bitte Berücksichtigen Sie diese Informationen bereits jetzt
und organisieren präventiv einen persönlichen Notplan!
Wir sind ab Montagmorgen für Sie wie gewohnt erreichbar.
Mit liebem Gruß Tanja Hobmaier und Team
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Stand: 15.10.2020 21:56 Uhr
Liebe Eltern!
Wir haben am heutigen Elternabend folgendes ausgesprochen:
Ab Freitag, 16.10.2020 gilt Mund-Nasen-Bedeckung
für das Personal in der Einrichtung.
Das teiloffene und gruppenübergreifende Konzept
wird auf feste Gruppen reduziert.
Bitte bereiten Sie Ihr Kind auf die Veränderungen vor! Danke.
Weitere Informationen zur Umsetzung folgen...
Herzlichen Glückwunsch an den neuen Elternbeirat!
Alle 6 Kandidat/Innen wurden gewählt.
Die Namen entnehmen Sie bitte den aushängenden Steckbriefen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit :-)
Liebe Grüße vom gesamten Kindergarten-Team !!!
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Stand 28.09.2020 12:26 Uhr
Liebe Eltern!
Vielleicht beschäftigt Sie die Frage:
Was ist wenn ein Verdachtsfall Covid-19 bestätigt wird ?!
Bei einer Meldung eines positiven Corona-Testes, sind wir verpflichtet,
umgehend das Gesundheitsamt in Landshut zu kontaktieren.
Die Verantwortlichen erfassen alle Kontaktpersonen, informieren und beraten
uns in der Umsetzung weiterer Schritte!
Diese sind dann entsprechend umsetzen. Sie werden als Eltern auch informiert.
Ob und wann Sie als Eltern eines erkrankten Kindes mit Corona-Symptomen
einen Test durchführen müssen, entscheidet der Arzt Ihres Vertrauens.
Bis zum Testergebnis darf Ihr Kind nicht die Einrichtung besuchen,
um eine mögliche Verbreitung zu verhindern.
Bei Fragen melden Sie sich doch bitte per Email oder telefonisch :-)
Lieb gegrüßt, Tanja Hobmaier
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" Bitte bleiben Sie gesund! "
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 07:00 - 16:00 Uhr
aufgrund des aktuellen Bedarfs der Familien im Haus
Kontakt:
Tanja Hobmaier, Leitung, von Montag- Donnerstag
und Teresa Mieslinger, als stellvertretende Leitung
Telefon (08704) 8427
oder
über das Kontaktformular
oder per email:
Geschäftsführung für Kindertageseinrichtungen
Nußbergerstraße 6 a - 93059 Regensburg
Telefon: 09 41 / 64 08 11 33 - Telefax: 0941 6408118
Mobil: 0178 5043340
E-Mail:
Web: www.caritas-regensburg.de