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Wir suchen zur Verstärkung
unseres multi-professionellen Teams:
Heilpädagogische Mitarbeiter:
Heilerziehungspfleger/in
Fachkraft für Inklusion
oder auch pädagogische Fachkräfte mit dem Interesse
zur Weiterbildung zur Fachkraft für Inklusion
und
Kinderpfleger/innen in Vollzeit oder min. 30Std./ Woche
Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich doch bitte
über das Kontaktformular der Homepage
oder email,
bestenfalls inklusive alle relevanter Bewerberunterlagen
oder per Telefon.
Kontaktdaten:
Tanja Hobmaier
08704/ 8427
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Stand 09.02.2022 13:00 Uhr
463. Newsletter StMAs Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Anpassungen der Regelungen zum Vorgehen bei hohem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen
– Intensiviertes Testregime und neue Berechtigungsscheine
Wir haben bereits im 462. Newsletter angekündigt, dass eine Intensivierung des Testregime in Gruppen,
in denen es einen Infektionsfall gab, geplant ist. Die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(15. BayIfSMV) wird am 8. Februar 2022 entsprechend geändert. Damit gilt ab dem 9. Februar 2022 künftig
folgendes Vorgehen im Bereich der Kindertagesbetreuung:
Intensiviertes Testregime
Wird ein Kind einer Gruppe positiv auf das Corona-Virus getestet (unabhängig von der Testart)
sollen die Eltern dies unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Der Träger oder die Einrichtungsleitung
informieren daraufhin alle Eltern der übrigen Kinder aus der Gruppe über den Infektionsfall.
Die Daten des betroffenen Kindes werden dabei nicht weitergegeben. Entscheidend ist,
wann der Einrichtung der positive Fall bekannt wurde. Ab dem darauffolgenden Tag
müssen alle Kinder für fünf Kita-Tage (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit)
täglich einen Testnachweis erbringen. Zusätzlich zum dreimal wöchentlichen Nachweis
montags, mittwochs und freitags ist somit auch dienstags und donnerstags ein Testnachweis zu erbringen.
Kommt es zu einem erneuten Infektionsfall in der Gruppe, so beginnen die fünf Tage erneut
an dem auf die Kenntnis der Positivtestung folgenden Tag. Hat das nun positiv getestete Kind die Einrichtung
in den fünf Betreuungstagen vor Bekanntwerden des positiven Tests nicht mehr besucht,
so führt dies nicht zu einem intensivierten Testregime.
Intensiviertes Testregime gilt für alle Kinder
Das intensivierte Testregime gilt für alle Kinder der Gruppe. An den fünf Tagen müssen auch Kinder,
die als geimpft oder genesen gelten, einen Testnachweis erbringen. Der Testnachweis ist auf die bereits
bekannte Art und Weise zu erbringen (vgl. 454. Newsletter).
Gesonderte Berechtigungsscheine
Der Freistaat stellt den Eltern die für das intensivierte Testregime notwendigen Tests
kostenfrei zur Verfügung. Hierfür werden zusätzlich gesonderte Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt.
Diese berechtigen zur Abholung von zwei Selbsttest-Kits in einer Apotheke. Kommt es erneut
zu einem intensivierten Testregime oder kommt es zu einer Verlängerung des intensivierten Testregimes,
so können für die zusätzlich notwendigen Testungen weitere gesonderte Berechtigungsscheine
ausgestellt werden. Die notwendigen Vordrucke erhalten die Einrichtungen wie gewohnt
durch die Kreisverwaltungsbehörden. Für den Bereich der Tagespflege geben die Jugendämter
die gesonderten Berechtigungsscheine aus.
Ausgabe der gesonderten Berechtigungsscheine
Die gesonderten Scheine müssen nicht fortlaufend nummeriert werden. Ein Rücklauf an die Einrichtungen
ist nicht erforderlich. Im Übrigen gilt das gleiche Verfahren wie bei den bereits
bekannten Berechtigungsscheinen. Die Einrichtung kann zunächst die nächsten fortlaufende
n Berechtigungsscheine für zehn Selbsttest-Kits ausgegeben und erst nach Ausgabe
der regulären Berechtigungsscheine
(im laufenden Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 gibt es 4 Berechtigungsscheine)
die gesonderten Berechtigungsscheine ausgeben. Auch eine Ausgabe des notwendigen
gesonderten Berechtigungsscheins mit dem nächsten regulären Berechtigungsschein ist selbstverständlich möglich.
Startzeitpunkt
Das intensivierte Testregime gilt ab Mittwoch, den 9. Februar 2022. Da mittwochs ohnehin Testtag ist,
erfolgt die erste zusätzliche Testung frühestens am Donnerstag, den 10. Februar 2022.
Einrichtungen mit Pool-Test-Verfahren
Das intensivierte Testregime für fünf Kita-Tage gilt auch in Einrichtungen mit Pool-Test-Verfahren.
Hier gelten für die Testtage die Regelungen aus dem Grundschulbereich analog. Das bedeutet bei Vorliegen
eines Infektionsfalls in der Gruppe: Zusätzlich zu den zweimal wöchentlich durchgeführten PCR-Pool-Tests
müssen die Eltern in den kommenden fünf Kita-Tagen in jedem Fall am Montag und am fünften Tag
des intensivierten Testregimes einen Testnachweis erbringen. Findet am letzten der fünf Tage
ohnehin ein Pool-Test statt, so entfällt der zusätzliche Testnachweis. Der Testnachweis kann durch einen
zuhause durchgeführten Selbsttest erfolgen. Hierfür können auch Einrichtungen mit Pool-Testungen
die gesonderten Berechtigungsscheine zum intensivierten Testregime ausgeben. Nähere Informationen
auch zum Umgang mit genesenen Kindern erhalten die betreffenden Einrichtungen
von den Kreisverwaltungsbehörden sowie auch regelmäßig auf der Homepage des StMAS.
Elternbrief
Das Verfahren des intensivierten Testregimes haben wir in einem Elternbrief erläutert.
Diesen finden Sie bereits auf der Homepage des StMAS.
Dort steht dieser auch in Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch sowie in leichter Sprache zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie ferner bei den FAQs zum Coronavirus in der Kindertagesbetreuung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
Mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Liebe Grüße Tanja Hobmaier und Team
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Stand: 06.12.2021 8: 50 Uhr
Zur Erinnerung...
449. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
3G-Regel in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten um den
Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung beim
aktuellen Anstieg des Infektionsgeschehens weiter zu gewährleisten,
ist eine Ausweitung der Maßnahmen
auch in der Kindertagesbetreuung erforderlich.
Bislang galt die 3G-Regel grundsätzlich nur bei Veranstaltungen in
Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten
bzw. auf Basis des Hausrechts.
Ab dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel flächendeckend.
Das heißt:
Eltern und sonstige Dritte dürfen das Gelände von Kitas
und Heilpädagogischen Tagesstätten nur dann betreten, wenn sie ...
geimpft, genesen oder getestet sind.
Das gilt auch für die Begleitung des Kindes während der Eingewöhnungsphase.
Beim bloßen Abgeben und Abholen der Kinder findet die 3G-Regel
dagegen keine Anwendung,da hier der Aufenthalt nur für einen
sehr kurzen Zeitraum erfolgt.
Diese Regelung wird in deraktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
verankert und gilt ab dem 24. November 2021.
Mit der Bitte um Beachtung. Vielen Dank.
Tanja Hobmaier und Team
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Stand: 10.11.2021 13:00 Uhr
Liebe Eltern!
Viele aktuelle Informationen werden mittlerweile zeitnah
über die Kita-Info-App an Sie ausgesprochen oder weitergeleitet.
Sie sind noch nicht angmeldet?!
Gerne holen Sie dies nach.
Bitte melden Sie sich doch bei Fragen bei den Kollegen
in der Gruppe oder bei mir im Büro.
Beim Betreten des Hauses müssen Eltern und Besucher
FFP2- Masken tragen.
Die Zahl der Covid- 19 Infektionen nimmt wieder zu.
Bitte beobachten Sie aufmerksam Ihr Kind.
Wenn Sie Ihr Kind trotz leichter, neu aufgetretener Erkältungssymptome (wie Schnupfen und gelegentlichem Husten, aber ohne Fieber) in die Kinderbetreuungseinrichtung bringen,
bedarf es der schriftlichen Bestätigung Ihrerseits, dass SIe an dem Tag bei Ihrem Tochter/Sohn
einen Antigen-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt haben.
Link zur Vorlage:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/kinderbetreuung/20211020_bestaetigung_selbsttest_formular.pdf
Liebe Grüße, Tanja Hobmaier und Team
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" Bitte bleiben Sie gesund! "
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 07:00 - 16:00 Uhr
aufgrund des aktuellen Bedarfs der Familien im Haus
Kontakt:
Tanja Hobmaier, Leitung, von Montag- Donnerstag
und Teresa Mieslinger, als stellvertretende Leitung
Telefon (08704) 8427
oder
über das Kontaktformular
oder per email:
Geschäftsführung für Kindertageseinrichtungen
Nußbergerstraße 6 a - 93059 Regensburg
Telefon: 09 41 / 64 08 11 33 - Telefax: 0941 6408118
Mobil: 0178 5043340
E-Mail:
Web: www.caritas-regensburg.de