Kosten und Organisatorisches
Öffnungs- und Buchungszeiten
Unser Kindergarten hat Montag bis Freitag täglich von 07.00 – 16.00 Uhr geöffnet.
Die Kosten für einen Kindergartenplatz im Kindergarten St. Michael, orientieren sich an den aktuell gültigen Kindergartengebühren der Gemeinde Altdorf.
Die Kosten des Kindergartens werden immer am Anfang des Monates abgezogen, bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto gedeckt ist.
Falls Sie die Beiträge durch das Jugendamt gezahlt bekommen, denken Sie bitte daran rechtzeitig die Anträge zu stellen.
Folgende Buchungszeiten sind möglich, die individuell und flexibel gestalten werden können, wobei die Kernzeit von 08:15-12:15 Uhr zu berücksichtigen ist.
Buchungszeit | 4-5 Stunden | 5-6 Stunden | 6-7 Stunden | 7-8 Stunden | 8-9 Stunden | |
Beitrag | 133,0€ | 147,00€ | 161,00€ | 175,00€ | 189,00€ |
Das Mittagessen wird zuzüglich mit 88 € berechnet.
Buchungszeiten
Der Kindergarten ist während der Weihnachtsferien, mehrere Wochen im August, an Brückentagen, an Teamtagen, sowie am Betriebsausflug geschlossen. Diese Tage werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres mit einem Terminplaner rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Schließtage sind in der Summe gesetzlich geregelt und liegen bei 30 - 35 Tagen im Jahr.
Während der Schulferien können Ihre Kinder den Ferienkindergarten besuchen.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt für uns, wenn Eltern ihr Kind bei einer der Betreuungspersonen abgegeben haben und endet mit der persönlichen Verabschiedung und Übergabe an die Eltern. Wir bitten um Einhaltung der Bring- und Abholzeiten, bzw. selbstgewählten Buchungszeiten im Rahmen der Öffnungszeiten.
Im Zuge der Erziehung zur Eigenverantwortung des Kindes fördern wir Selbständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung; d.h. Kinder haben die Möglichkeit sich nach unserer pädagogischen Einschätzung frei zu bewegen.
Versicherungsschutz
Das Kind und seine Begleitung sind auf dem zeitlich und wegetechnisch direkten Weg und auf dem Kindergartengrundstück über die Kindertagesstätte unfallversichert. Das gilt auch für Ausflüge und Exkursionen außerhalb des Kindergartens.
Meldung bei ansteckenden Krankheiten
Da wir laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet sind, Infektionskrankheiten wie z. B. Scharlach, Windpocken, Röteln, Bindehautentzündung oder Norovirus bekannt zu geben, müssen solche Krankheiten nach Feststellung durch den Arzt oder bei Krankheitsverdacht in der Kindertagesstätte gemeldet werden.
Falls Ihr Kind an einer Magen-Darm-Erkrankung oder Fieber leidet, sollte Ihr Kind erst nach 48 Stunden ohne Beschwerden und ohne Zäpfchen wieder den Kindergarten besuchen. Dies gilt zum Schutze der anderen Kinder und Mitarbeiter im Haus.
Ferner gelten die Inhalte der „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte“ gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz.
Wir erwarten Ihren Anruf bitte morgens bis 7:30 Uhr oder senden Sie uns eine Nachricht via unserer Kita App "Stay informed", wenn Ihr Kind an den obenaufgeführten Infektionskrankheiten erkrankt ist. Oder auf Grund von Erkrankungen die Einrichtung nicht besuchen kann.