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Kath. Kindergarten St. Michael Pfettrach
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Organisatorisches

Öffnungs- und Buchungszeiten und Anmeldung

Unser Kindergarten hat Montag bis Freitag täglich von 07.00 – 16.30 Uhr geöffnet.

 

Folgende Buchungszeiten sind möglich, die individuell und flexibel gestalten werden können, wobei die Kernzeit von 08:00-12:00 Uhr zu berücksichtigen ist.

 

Die Anmeldetage finden zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweils folgende Kindergartenjahr statt.

 

Buchungszeiten

 

Kinder von 3-6 Jahren

4-5 Stunden - 100.- €   bisher 78.-€

5-6 Stunden -  110.- €  bisher 86.-€

6-7 Stunden - 120,- €   bisher 94.-

7-8 Stunden - 130,- €  bisher 102.-€

8-9 Stunden - 140.- € bisher 110.-€

9-10 Stunden - 150,- € bisher 118.-€

Neuer Stand für Januar 2021   --- weitere Erhöhung zum September 2021

 

 

Der Kindergarten ist während der Weihnachtsferien, mehrere Wochen im August, an Brückentagen, an Teamtagen, sowie am Betriebsausflug geschlossen. Diese Tage werden zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres mit einem Terminplaner rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Die Schließtage sind in der Summe gesetzlich geregelt und liegen bei 30 - 35 Tagen im Jahr.

 

Während der Schulferien können Ihre Kinder den Ferienkindergarten besuchen.

 

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt für uns, wenn Eltern ihr Kind bei einer der Betreuungspersonen abgegeben haben und endet mit der persönlichen Verabschiedung und Übergabe an die Eltern. Wir bitten um Einhaltung der Bring- und Abholzeiten, bzw. selbstgewählten Buchungszeiten im Rahmen der Öffnungszeiten.

 

Im Zuge der Erziehung zur Eigenverantwortung des Kindes fördern wir Selbständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung; d.h. Kinder haben die Möglichkeit sich nach unserer pädagogischen Einschätzung frei zu bewegen.

 

 

Versicherungsschutz

Das Kind und seine Begleitung sind auf dem zeitlich und wegetechnisch direkten Weg und auf dem Kindergartengrundstück über die Kindertagesstätte unfallversichert. Das gilt auch für Ausflüge und Exkursionen außerhalb des Kindergartens.

 

 

Meldung bei ansteckenden Krankheiten

Da wir laut Infektionsschutzgesetz verpflichtet sind, Infektionskrankheiten wie z. B. Scharlach, Windpocken, Röteln, Bindehautentzündung,...  bekannt zu geben, müssen solche Krankheiten nach Feststellung durch den Arzt oder bei Krankheitsverdacht in der Kindertagesstätte gemeldet werden.

 

Falls Ihr Kind an einer Magen-Darm-Erkrankung leidet, sollte Ihr Kind erst nach 24 Stunden ohne Beschwerden wieder den Kindergarten besuchen. Dies gilt zum Schutze der anderen Kinder und Mitarbeiter im Haus.

 

Ferner gelten die Inhalte der „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte“ gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz.

 

Wir erwarten Ihren Anruf bitte morgens bis 8:15 Uhr...

 

                            wenn Ihr Kind an den obenaufgeführten Infektionskrankheiten erkrankt ist.

                            Oder auf Grund von Erkrankungen die Einrichtung nicht besuchen kann.

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